Die Durchführung der Schulung und die Teilnahme der Mitarbeitenden müssen dokumentiert werden. Der entsprechende Nachweis umfasst folgende Angaben:
- Name, Nachname, Geburtsdatum des/der Betriebsangestellten, der/die mit Lebensmitteln umgeht,
- Zuständigkeitsbereich des/der Betriebsangestellten mit Angabe der Kategorie (A oder B),
- Inhalt der Schulung,
- Ort und Art der durchgeführten Schulung,
- Datum und Unterschrift des Ausbilders/der Ausbilderin und der ausgebildeten Person.
Der Nachweis muss auf Verlangen der Kontrollorgane bei der Lebensmittelüberwachung vorgelegt werden.