Im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln sind auf jeden Fall folgende spezielle Schulungen erforderlich:
- Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels,
- hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels,
- Lebensmittelrecht,
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung,
- betriebliche Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit,
- hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels,
- Anforderung an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels,
- Vermeidung einer nachhaltigen Beeinflussung des Lebensmittels,
- Reinigung und Desinfektion.