Die Schulungen sind erstmalig bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses, auch für Saisons- und Aushilfskräfte, durchzuführen, indem die Betriebsangestellten über die hygienischen Besonderheiten ihres Arbeitsplatzes im Hinblick auf betriebsinterne Maßnahmen und Kontrollen informiert und über mögliche Auswirkungen ihres Verhaltens auf das Produkt aufgeklärt werden.
Bei Änderung der spezifischen betrieblichen Hygienerisiken, bei Inkrafttreten von neuen Bestimmungen und bei Auftreten von Mängeln sollten Folgeschulungen durchgeführt werden.