(1) Die Projekte beinhalten eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben der freiwillig Landeszivildienstleistenden und Angaben zur Ausbildung der Freiwilligen. Mit der Anzahl der erforderlichen Freiwilligen werden auch deren meldeamtlichen Daten angegeben.
(2) Es dürfen keinerlei finanzielle Belastungen für die Freiwilligen vorgesehen werden.
(3) Bei Überschreitung der zur Verfügung stehenden Stellen, wird die Anzahl der den jeweiligen Trägern zuzuteilenden Freiwilligen entsprechend gekürzt, um alle Projekte mit der Mindestpunktezahl zulassen zu können.