(1) Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
(2) Die Begriffe HEMS - Hubschrauber-Notarztdienst - und SAR - Flugrettung im Gebirge - sind in den Dokumenten, Verordnungen und Rundschreiben der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit), der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde "ENAC" und in den in der Autonomen Provinz Bozen geltenden Bestimmungen erläutert.