1. Der wissenschaftliche Beirat versammelt sich auf Einberufung des Vorsitzenden/der Vorsitzenden immer dann, wenn er oder sie es für nötig erachtet, in jedem Fall jedoch mindestens ein Mal im Jahr. Seine Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung des wissenschaftlichen Beirats geregelt. Der wissenschaftliche Beirat ist unabhängig und hat folgende Aufgaben und Funktionen:
a) berät den Direktor/die Direktorin des Zentrums bei der Planung der Forschungs- und Entwicklungsprogramme und spricht Empfehlungen zur Qualität der wissenschaftlichen Arbeit und zur strategischen Ausrichtung des Zentrums im Rahmen der Aufgaben und Ziele laut Statut und Geschäftsordnung aus,
b) nimmt Stellung zum Tätigkeitsprogramm, das der Direktor/die Direktorin vorlegt,
c) überprüft die Forschungs- und Serviceleistungen der einzelnen Institute in Abstimmung mit dem Direktor/der Direktorin des Zentrums,
d) unterstützt das Zentrum in der Beratung des politisch zuständigen Ressorts,
e) fördert den Austausch und die Zusammenarbeit des Zentrums mit Forschungseinrichtungen gleicher oder verwandter Fachgebiete im In- und Ausland.
2. Der Beirat bildet eigene Fachbeiräte, deren Zusammensetzung und Aufgaben in der Geschäftsordnung des wissenschaftlichen Beirats geregelt werden.