(1) In Erwartung einer neuen umfassenden Regelung auf dezentraler Ebene, wird den Klassenlehrern ab dem Schuljahr 2013/2014 eine durchschnittliche monatliche Aufgabenzulage von mindestens 57,00 und höchstens 114,00 Euro gewährt, wobei der Arbeitsbelastung und Klassenanzahl Rechnung getragen wird.
(2) Für die in Absatz 1 vorgesehene Zuerkennung wird ein Fonds von 205.000,00 Euro, ausgenommen die Sozialabgaben, vorgesehen. Die Zuweisungskriterien werden von der Landesregierung nach Besprechung mit den repräsentativen Gewerkschaften bestimmt.