1. Der Zugang zum Online-Dienst erfolgt über die Internetseite der Landesabteilung Arbeit. Die betroffene Person gibt die erforderlichen Daten ein und erklärt ihre sofortige Bereitschaft, ein angemessenes Arbeitsangebot anzunehmen und sich aktiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen.
2. Die betroffene Person muss die sofortige Bereitschaft innerhalb von 30 Tagen ab der Online-Beantragung durch persönliches Erscheinen bei einem Arbeitsvermittlungszentrum bestätigen. Andernfalls wird der Arbeitslosenstatus mit dem 31. Tag aberkannt, wobei keine diesbezügliche Mitteilung an die betroffene Person erfolgt.
3. Wer kein Interesse am Fortbestand des Arbeitslosenstatus hat, kann dessen Widerruf beantragen.