(1) Der Anbau, die Ernte, die Verarbeitung und die Vermarktung von Kräutern für Aufgüsse und weitere Anwendungen im Lebensmittelbereich sind in Südtirol erlaubt, sofern die Vorschriften dieses Dekrets beachtet werden. 7)
(2) Sowohl beim konventionellen als auch beim ökologischen Anbau und bei der Ernte der Kräuter werden die Regeln der guten Anbaupraxis angewandt. Das Ausbringen von Gülle und Mist während der Vegetationszeit ist verboten.
(3) Die angebauten Kräuter dürfen nur in naturbelassenem Zustand, auch getrocknet, frei vermarktet werden, und zwar für die Zubereitung von einfachen Aufgussgetränken, gemischten Aufgussgetränken, als Gewürze oder für andere Verwendungen als Lebensmittel. 8)