Die Zuschüsse werden im Höchstausmaß bis zu 30% auf die anerkennbaren Kosten für die einzelnen Maßnahmen gewährt.
Für den Einbau von Photovoltaikanlagen und Windkraftwerken zur Erzeugung elektrischer Energie kann der Zuschuss auf 50% angehoben werden, wenn die Anlage den Bedarf an elektrischer Energie vollständig abdeckt.
Für den Einbau von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen kann der Zuschuss auf 80% angehoben werden, wenn die Anlage den Bedarf an elektrischer Energie vollständig abdeckt und sich in einer der folgenden Zonen befindet: Felsregion, alpines Grünland, Wald, bestockte Wiese oder Weide.
Für Unternehmen im Sinne des Europäischen Gemeinschaftsrechtes in den Wirtschaftszweigen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und Dienstleistung werden die Zuschüsse unter Berücksichtigung der „De minimis“ - Bestimmung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 vom 15. Dezember 2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) auf „De-minimis“ - Beihilfen gewährt.
Für den Einbau von photovoltaischen Anlagen, die durch EU-Programme finanziert werden, kann ein Zuschuss im Rahmen des betreffenden EU-Programms gewährt werden, falls keine anderen Begünstigungen jeglicher Art, die von staatlichen oder europäischen Bestimmungen vorgesehen sind, in Anspruch genommen werden.
Die Genehmigung der Zuschüsse erfolgt mit Dekret des Landesrates für Energie in chronologischer Reihenfolge gemäß Einreichedatum jeweils nach Art der Maßnahme und kann sowohl aufgrund des Kostenvoranschlages als auch anhand der Rechnungen durchgeführt werden.
Gesuche von besonderem öffentlichem Interesse können vorrangig behandelt werden.
Zuschüsse können nur auf fabrikneue Materialien und Anlagen gewährt werden, die für die Durchführung der Maßnahme notwendig sind und zur Energieeinsparung beitragen.
Die bezuschussten Materialien und Anlagen dürfen nicht vor Ablauf von 15 Jahren vom Standort entfernt werden, ansonsten wird jener Teil des Zuschusses widerrufen, welcher der Restdauer des vorgenannten Zeitraums entspricht. Auf den entsprechenden Betrag sind die gesetzlichen Zinsen geschuldet.
Für den Austausch bereits bezuschusster Anlagen kann nach Ablauf von 15 Jahren ab Einreichedatum des Ansuchens um einen Zuschuss für die auszutauschende Anlage wieder ein Ansuchen um Zuschuss eingereicht werden. Bei Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger kann von dieser Regelung abgesehen werden.
Für Nichtwohngebäude mit einer Geschosshöhe über 3,5 m kann zum Nachweis der Einhaltung des geforderten Jahresheizwärmebedarfs (HWBNGF) ein Umrechnungsfaktor (HWBkorr) gemäß folgender Formel angewandt werden, wobei VB das beheizte Bruttovolumen und BGFB die beheizte Bruttogeschossfläche gemäß KlimaHaus Zertifizierung bezeichnet:
HWBkorr = HWBNGF x 3,5 / (VB / BGFB)
Anerkennbare Kosten für die einzelnen Maßnahmen:
a) Wärmedämmung von Dächern, obersten Geschossdecken und nicht begehbaren Terrassen bestehender Gebäude:
- 55,00 € + 3,00 € je cm Dämmstärke pro m² gedämmter Fläche;
b) Wärmedämmung von Außenmauern, untersten Geschossdecken, Lauben und begehbarer Terrassen bestehender Gebäude:
- mit Polystyrol 62,00 € + 2,00 € je cm Dämmstärke pro m² gedämmter Fläche
- mit anderen Dämmstoffen 62,00 € + 3,00 € je cm Dämmstärke pro m² gedämmter Fläche;
c) Austausch von Fenstern und Fenstertüren:
- mit Rahmen aus PVC 350,00 € pro m² Elementfläche mit einer Mindestfläche von 1 m² je Element
- mit Rahmen aus anderen Materialien 500,00 € pro m² Elementfläche mit einer Mindestfläche von 1 m² je Element;
d) Einbau von thermischen Solaranlagen für Warmwasser- und/oder Schwimmbaderwärmung:
- mit Flachkollektoren:
2.750,00 € pro Anlage + 700,00 € pro m² Absorberfläche + 4,00 € pro Liter Speichervolumen + zusätzliche Wärmetauscher
- mit Vakuumkollektoren:
2.750,00 € pro Anlage + 875,00 € pro m² Aperturfläche + 4,00 € pro Liter Speichervolumen + zusätzliche Wärmetauscher
- mit Absorbermatten für Schwimmbäder:
2.750,00 € pro Anlage + 150,00 € pro m² Absorberfläche;
e) Einbau von thermischen Solaranlagen für Heizung und/oder Kühlung:
- mit Flachkollektoren:
2.750,00 € pro Anlage + 700,00 € pro m² Absorberfläche + 2,00 € pro Liter Pufferspeichervolumen + 4,00 € pro Liter Warmwasser - Speichervolumen
- mit Vakuumkollektoren:
2.750,00 € pro Anlage + 875,00 € pro m² Aperturfläche + 2,00 € pro Liter Pufferspeichervolumen + 4,00 € pro Liter Warmwasser - Speichervolumen;
f) Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Biomasse:
- Hackschnitzelheizanlagen mit Nennheizleistung unter 40 kW:
25.000,00 € pro Anlage + 2,00 € pro Liter Pufferspeichervolumen
- Hackschnitzelheizanlagen mit Nennheizleistung ab 40 kW:
Heizkessel mit Austragung, Verbrennungs- und Anlagenregelung + Montage, Anschluss und Inbetriebnahme im Ausmaß von bis zu 20% der anerkennbaren Materialkosten + 2,00 € pro Liter Pufferspeichervolumen
- Pelletsheizanlagen mit Nennheizleistung unter 40 kW:
14.000,00 € pro Anlage + 85,00 € pro kW Nennheizleistung + 2,00 € pro Liter Pufferspeichervolumen
- Pelletsheizanlagen mit Nennheizleistung ab 40 kW:
Heizkessel mit Austragung, Verbrennungs- und Anlagenregelung + Montage, Anschluss und Inbetriebnahme im Ausmaß von bis zu 20% der anerkennbaren Materialkosten + 2,00 € pro Liter Pufferspeichervolumen
- bei Anschluss weiterer Gebäude:
Verlegung der Fernheizleitungen mit Grabungsarbeiten;
g) Einbau von Stückholzvergaserkesseln:
- 8.500,00 € pro Anlage + 85,00 € pro kW Nennheizleistung + 2,00 € pro Liter Pufferspeichervolumen
- bei Anschluss weiterer Gebäude:
Verlegung der Fernheizleitungen mit Grabungsarbeiten;
h) Einbau von geothermischen Wärmepumpen:
- Wärmepumpe mit Anlagenregelung + Montage, Anschluss und Inbetriebnahme im Ausmaß von bis zu 20% der anerkennbaren Materialkosten + 2,00 € pro Liter Pufferspeichervolumen + Wärmeentzugsanlage (bei Tiefenbohrung mit Sonde 50,00 € pro Laufmeter Sondenbohrung);
i) Wärmerückgewinnung aus Anlagen zur Kühlung von Produkten:
- Kondensations - Wärmetauscher + Verbindungsleitungen + Montage, Anschluss und Inbetriebnahme im Ausmaß von bis zu 20% der anerkennbaren Materialkosten + 2,00 € pro Liter Pufferspeichervolumen + 4,00 € pro Liter Warmwasser - Speichervolumen;
j) Einbau von Photovoltaikanlagen und Windkraftwerken zur Erzeugung elektrischer Energie:
- Photovoltaikanlagen:
10.000,00 € pro kWp Anlagen - Nennleistung + 1.000,00 € pro kW Wechselrichter - Nennleistung
- Photovoltaikanlagen, die durch EU-Programme finanziert werden:
technische Anlage mit Befestigungsstrukturen + Zählerkabine + Montage, Anschluss, Inbetriebnahme und technische Abnahme
- Windkraftwerke:
technische Anlage + Befestigungsstrukturen + Montage, Anschluss und Inbetriebnahme;
k) Studien über die Ausführbarkeit aus technischer und wirtschaftlicher Sicht:
- Honorare für Experten, Universitäten und spezialisierte Einrichtungen im Ausmaß von maximal 50.000,00 €.
Der Zuschuss kann auch auf technische Spesen sowie auf die Kosten für die Gebäudezertifizierung bis zu insgesamt 10% des anerkannten Gesamtbetrages der Maßnahme ohne Mehrwertsteuer gewährt werden.