Die Gesuche für Maßnahmen gemäß Artikel 3 dieser Kriterien müssen auf den von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordrucken oder genau entsprechend denselben abgefasst, mit einer Stempelmarke versehen und vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Energieeinsparung eingereicht werden. Eine Maßnahme kann nicht auf mehrere Gesuche aufgeteilt werden.
Als Einreichedatum gilt das Protokolldatum der Landesverwaltung. Nur im Falle der Zusendung des Ansuchens mittels Postdienst gilt das Datum der Aufgabe beim Postamt.
Den Gesuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Wärmedämmung von Dächern, obersten Geschossdecken und nicht begehbaren Terrassen bestehender Gebäude:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Plan des Gebäudes
- Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes nach Durchführung der Maßnahme unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle)
- Selbsterklärung über den Besitz der Genehmigung der Gemeinde für die Durchführung der Maßnahme
- Selbsterklärung über den Besitz des KlimaHaus - Zertifikates, vorzulegen bei Einreichung des Gesuches um Auszahlung (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle);
b) Wärmedämmung von Außenmauern, untersten Geschossdecken, Lauben und begehbaren Terrassen bestehender Gebäude:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Plan des Gebäudes
- Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes nach Durchführung der Maßnahme unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle)
- Selbsterklärung über den Besitz der Genehmigung der Gemeinde für die Durchführung der Maßnahme
- Selbsterklärung über den Besitz des KlimaHaus - Zertifikates, vorzulegen bei Einreichung des Gesuches um Auszahlung (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle);
c) Austausch von Fenstern und Fenstertüren:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Selbsterklärung über den Besitz der Genehmigung der Gemeinde für die Durchführung der Maßnahme;
- Plan des Gebäudes
- Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes nach Durchführung der Maßnahme unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle)
- Erklärung seitens der Abteilung Denkmalpflege, dass im Falle einer genehmigten Neuanfertigung der Fenster und Fenstertüren bei einem denkmalgeschützten Gebäude die Kriterien zur Gewährung eines Zuschusses nicht erfüllt werden und somit kein Zuschuss von Seiten der Abteilung Denkmalpflege gewährt werden kann.
d) Einbau von thermischen Solaranlagen für Warmwasser- und/oder Schwimmbaderwärmung:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Plan mit Lage, Ausrichtung und Neigung der Solarkollektoren
- Technischer Bericht unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker (nicht erforderlich bis zu einer Gesamtausgabe von 15.000 Euro ohne Mehrwertsteuer)
- Selbsterklärung über den Besitz der Genehmigung der Gemeinde für die Durchführung der Maßnahme;
e) Einbau von thermischen Solaranlagen für Heizung und/oder Kühlung:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Plan mit Lage, Ausrichtung und Neigung der Solarkollektoren
- Technischer Bericht unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker
- Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes nach Durchführung der Maßnahme unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker
- Selbsterklärung über den Besitz der Genehmigung der Gemeinde für die Durchführung der Maßnahme
- Selbsterklärung über den Besitz des KlimaHaus - Zertifikates, vorzulegen bei Einreichung des Gesuches um Auszahlung;
f) Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Biomasse:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Funktionsschema (nicht erforderlich bis zu einer Feuerungsleistung von 35 kW)
- Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes nach Durchführung der Maßnahme unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle)
- Selbsterklärung über den Besitz des KlimaHaus - Zertifikates, vorzulegen bei Einreichung des Gesuches um Auszahlung (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle);
g) Einbau von Stückholzvergaserkesseln:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Funktionsschema (nicht erforderlich bis zu einer Feuerungsleistung von 35 kW)
- Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes nach Durchführung der Maßnahme unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle)
- Selbsterklärung über den Besitz des KlimaHaus - Zertifikates, vorzulegen bei Einreichung des Gesuches um Auszahlung (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle);
h) Einbau von geothermischen Wärmepumpen:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Technischer Bericht unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker
- Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes nach Durchführung der Maßnahme unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle)
- Selbsterklärung über die erfolgte Meldung zur Errichtung von Erdwärmesonden oder über den Besitz der Wasserkonzession
- Selbsterklärung über den Besitz des KlimaHaus - Zertifikates, vorzulegen bei Einreichung des Gesuches um Auszahlung (nur für die im Artikel 3 vorgesehenen Fälle);
i) Wärmerückgewinnung aus Anlagen zur Kühlung von Produkten:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Funktionsschema
j) Einbau von Photovoltaikanlagen und Windkraftwerken zur Erzeugung elektrischer Energie:
- Datenblatt gemäß Vorlage der Landesverwaltung
- Kostenvoranschlag
- Plan mit Angabe der Lage der Photovoltaikpaneele oder des Windkraftwerks
- Technischer Bericht unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker (nicht erforderlich bis zu einer installierten Leistung von 1 kWp)
- Selbsterklärung über den Besitz der Genehmigung der Gemeinde für die Durchführung der Maßnahme;
k) Studien über die Ausführbarkeit aus technischer und wirtschaftlicher Sicht:
- Kostenvoranschlag
- detaillierte Beschreibung der Inhalte der Studie
- eine Kopie der Studie, vorzulegen bei Einreichung des Gesuches um Auszahlung.
Zu den oben angeführten Unterlagen können von Amts wegen weitere Informationen oder ergänzende Unterlagen angefordert werden, die für notwendig gehalten werden.
Auf Anforderung des Amtes für Energieeinsparung müssen die jeweiligen Firmen die technische Dokumentation mit Preisliste zu den bei den verschiedenen Arten von Maßnahmen zum Einsatz kommenden Anlagen und Materialien einreichen.
Gesuche, bei denen der Kostenvoranschlag der betreffenden Maßnahme weniger als 6.000 Euro ohne Mehrwertsteuer beträgt sowie unvollständige Gesuche, bei denen die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der vom Amt gesetzten Frist nachgereicht werden, werden abgelehnt und archiviert.
Variantegesuche für bereits eingereichte Ansuchen, die Mehrkosten beinhalten, sind mit einer Stempelmarke zu versehen und an das Amt für Energieeinsparung zu richten. Mehrkosten können nur bezuschusst werden, sofern es sich nicht um Kosten handelt, die auf Preissteigerungen zurückzuführen sind.
Die Variantegesuche, die Mehrkosten beinhalten, können nur vor Genehmigung des Zuschusses mit Dekret des Landesrates eingereicht werden.
Die Variante betreffenden Rechnungen dürfen in keinem Fall ein Datum vor dem Einreichedatum des Variantegesuches aufweisen.
Mit dem Nachreichen einer Variante mit den für die jeweilige Maßnahme vorgesehenen Unterlagen ist es möglich zwischen Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Biomasse, Einbau von Stückholzvergaserkesseln, Einbau von geothermischen Wärmepumpen und Einbau von thermischen Solaranlagen für Heizung und/oder Kühlung zu wechseln.