(1) Das Dekret des Landeshauptmanns vom 17. Jänner 2005, Nr. 1, ist mit Wirkung vom 1. Jänner 2013 aufgehoben.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.
Anlage A)