1. Bei der Bewertungskonferenz am Ende eines Bewertungsabschnitts schlägt der Klassenrat für Schülerinnen und Schüler mit negativer Bewertung in einem oder mehreren Fächern die weiteren notwendigen pädagogisch didaktischen Förder- und Aufholmaßnahmen vor. Diese werden den Eltern oder Erziehungsberechtigten mittels von der Schule gewählter Modalitäten umgehend mitgeteilt.