In vigore al

RICERCA:

Ultima edizione

Beschluss Nr. 953 vom 26.03.2007
Festlegung der Modalitäten für die Stichprobenkontrollen hinsichtlich der Eigenerklärung über die Voraussetzungen zur Lehrlingsausbildung gemäß L.G. Nr. 2 vom 20. März 2006

...omissis...

 

1. Die Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung führt Stichprobenkontrollen im Ausmaß von mindestens 6 % der ausgestellten Lehrlingsbewilligungen durch;

2. Die Kontrolle erfolgt zum einen durch die Anforderung von geeigneten Unterlagen durch die Verwaltung, zum anderen durch Lokalaugenscheine;

3. Die Lokalaugenscheine werden von internen  und externen Sachverständigen durchgeführt; die entsprechende Beauftragung erfolgt durch den zuständigen Abteilungsdirektor;

4. Die Auswahl der zu überprüfenden Betriebe erfolgt nach dem Zufallsprinzip innerhalb 31. Dezember des auf die Ausstellung der Lehrlingsbewilligung folenden Jahres. Die Auslosung wird von einer Kommission, bestehend aus dem Abteilungsdirektor oder seinem Beauftragten und zwei Mitarbeitern der Berufsbildung, von denen einer die Funktion des Sekretärs wahrnimmt, durchgeführt;

5. Die Kotnrolle bezieht sich:

a. auf die Richtigkeit der Erklärungen des rechtlichen Vertreters/ der rechtlichen Vertreterin;

b. auf die Eintragung der Aktivitäten des Betriebes im Handelregister;

c. auf die Art und den Umfang des Geschäftsfeldes;

d. auf die Einrichtung und technische Ausstattung des Betriebes;

e. auf die konkrete Umsetzung der betrieblichen Lehrlingsausbildung, auch u.a. durch Gespräche mit dem Lehrling und seinem Ausbilder/seiner Ausbilderin.

6. Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.