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Beschluss vom 27. August 2012, Nr. 1283
Familienbegleitung und pädagogische Frühförderung von Kindern mit Beeinträchtigungen: Genehmigung der Leitlinien

ANLAGE A

Familienbegleitung und pädagogische Frühförderung von Kindern mit Beeinträchtigungen

Prämisse

Kinder werden mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in diese Welt geboren. In Südtirol sind ca. 250 Kinder bis zu 6 Jahren von verschiedenen schweren Beeinträchtigungen betroffen.

Kinder brauchen alle dasselbe: sie wollen geborgen in ihrer Familie aufwachsen und dort ihren Platz haben. Sie brauchen Eltern und Geschwister, die sie akzeptieren und ihre Stärken wahrnehmen. Sie brauchen ein Umfeld, das informiert und anregend ist, Pflege und Schutz gibt, gemeinsame Lebensperspektiven entwickeln lässt und den neuen Herausforderungen gewachsen ist.

Kinder mit Beeinträchtigungen haben aufgrund ihrer Beeinträchtigungen einen besonderen Bedarf an Unterstützung. Ein Netz von professionellen Diensten als auch Betroffenenorganisationen (Selbsthilfegruppen, AEB, Lebenshilfe, People First,….) steht den Kindern und ihren Eltern dafür in Südtirol zur Verfügung.

Trotzdem berichten viele Eltern, dass sie sich unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes oder der Diagnosestellung allein gelassen fühlen. Vor allem in den ersten Lebensjahren können sich viele Fragestellungen und neue Aufgaben durch die Beeinträchtigung des Kindes ergeben. Trotz eines umfangreichen Netzes an professionellen Dienstleistungen (vor allem durch die Sanitätsdienste), aber auch die Angebote der privaten Behindertenorganisationen, sowie den finanziellen Unterstützungsleistungen brauchen sie bei der Bewältigung der vielen neuen Herausforderungen Begleitung und Unterstützung.

Zielsetzung

Das besondere Interesse des neuen Dienstes „Familienbegleitung und pädagogische Frühförderung“ gilt also Kindern mit Beeinträchtigungen und ihren Eltern. Die Begleitung der Eltern trägt zur Gesamtentwicklung der Kinder bei. Der Dienst stärkt die Elternkompetenz und lenkt den Blick auf die vielen Entfaltungs- und Lernmöglichkeiten der Kinder im Alltag. Dabei werden die Eltern unterstützt, das Kind in seinen Stärken wahrnehmen und die positiven Interaktionen beobachten zu lernen. Der Dienst trägt zur Entwicklung tragfähiger Beziehungen bei und befähigt, professionelle Angebote und Ressourcen des sozialen Umfeldes wahrzunehmen und sinnvoll zu nutzen.

In diesem Sinn ist der Dienst auch eine Brücke zu anderen Diensten.

Die Familienbegleitung wird durch die konkrete pädagogische Arbeit mit dem Kind selbst ergänzt. Durch die pädagogische Arbeit mit dem Kind kann dieses seine Handlungs- und Erlebnisfähigkeit erweitern, seine Autonomiemöglichkeiten weiterentwickeln und seine Kommunikationsmöglichkeiten erweitern und festigen. Das Kind kann sich in seinem sozialen Handeln erleben und erhält ein strukturiertes Angebot für die Erprobung und Einübung seiner Fertigkeiten und Kompetenzen. Es wird durch praktisches Üben bei der Umsetzung therapeutischer Vorgaben gefördert. Die Beobachtungen im natürlichen Umfeld sind wichtige Facetten bei der Gesamtbeurteilung des Kindes, besondere Bedürfnisse und Schwierigkeiten sind im häuslichen Kontext besser erkennbar und können wichtige Informationen für die anderen Fachdienste darstellen.

Daneben verfolgt der neue Dienst auch das Ziel, für die Bedürfnisse betroffener Familien ein zentraler Bezugspunkt in Südtirol zu sein. Er arbeitet mit anderen Diensten und Angeboten (Rehabilitationsdienst, Psychologischer Dienst, Verbände….) eng zusammen und hat die Aufgabe, strukturelle Behinderungen aufzuzeigen und zur Erarbeitung von Veränderungen und Lösungen beizutragen.

Die Familienbegleitung und pädagogische Frühförderung ist ein aufsuchendes Dienstleistungsangebot. Die Mitarbeiter/innen gehen - auf Wunsch der Familien - zu den Familien nach Hause. Im vertrauten Umfeld können die Verhaltensweisen des Kindes, seine Einbindung in die Familien und seine Ressourcen im Ablauf des Tages besser erkannt werden. Eltern können von ihrem konkreten Alltag heraus unterstützt werden bei Fragen der Alltagsbewältigung, der Organisation von Entlastungen und Nutzung von Diensten, bei pädagogischen Fragen und Herausforderungen.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an ca. 250 Familien mit ihren Kindern mit Beeinträchtigungen von 0-6 Jahren (bis zum Eintritt in die Schule) in ganz Südtirol.

Zusammenarbeit

Den Eltern steht für ihre Kinder mit Beeinträchtigungen bereits ein Netz von Diensten zur Diagnostik, Beratung, Behandlung und Rehabilitation zur Verfügung.

Dieses bestehende (vorrangig klinische) Dienstangebot soll nun ergänzt werden durch ein soziales, aufsuchendes Beratungsangebot, das die Familie begleitet und die pädagogische Frühförderung der Kinder mit Beeinträchtigungen zum Ziel hat.

Die Zielsetzung des Dienstes ist nur dann zu erreichen, wenn sich die Leistung einreiht in das Gesamtspektrum der bestehenden Angebote zur Frühförderung der Kinder mit Beeinträchtigung sowie Begleitung derer Familien.

Im Folgenden das bestehende Netz von Diensten, in das sich das neue Angebot einfügt:

- Abteilung für Neonatologie und Neugeborenenintensivstation

- Abteilungen der Rehabilitation/Kinderrehabilitation

- Abteilungen der Pädiatrie

- Dienst für Neurologie und Rehabilitation im Entwicklungsalter

- Psychologische Dienste

- Kinderbasisärzte

- Private Selbstvertretungsorganisationen und Selbsthilfe

- Sozialdienste (Sozialsprengel, Dienste für Kleinkinder)

- Dienst zur Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder

- Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Grundschulen)

- Fachambulanzen für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter

- Überbetrieblicher Dienst für Hörschädigung

- und weitere spezialisierte Sanitäts- und Sozialdienste

Die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdiensten (Dienst für Neurologie und Rehabilitation im Entwicklungsalter, Psychologische Dienste, Abteilung für Neonatologie, Rehabilitationsdienste für Kinder, Pädiatrie,) wird durch ein Abkommen auf territorialer Ebene geregelt.

Die Zusammenarbeit auf Landesebene wird durch die Errichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe gestärkt, die periodisch die Implementierung des Dienstes und die Ausrichtung beobachtet und steuert.

Leistungen

A. Familien:

- Information der Eltern über die bestehenden sozialen, medizinischen und therapeutischen Dienste und Unterstützungsmaßnahmen

- Information zu Angeboten zu Freizeitgestaltung und Bildung

- Information und Unterstützung bei der Nutzung von familienentlastenden Angeboten

- Information zum lokalen Netz von Betroffenenorganisationen und Interessensvertretungen, sowie der Selbsthilfe

- Unterstützung der interdisziplinären Zusammenarbeit und Vermittlung zwischen Fachleuten und Eltern

- Information zu geeigneten Fortbildungsinitiativen und Fachliteratur

- durch Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit

- Konkrete Unterstützung bei bürokratischen Erledigungen

-

B. Pädagogische Frühförderung, in Abstimmung mit den anderen Diensten und ergänzend zu Hause erbracht:

- durch Unterstützung der Eltern bei der konkreten Ausführung von therapeutischen Vorgaben der Dienste

- durch Entwicklung von alternativen Möglichkeiten der Durchführung therapeutischer Vorgaben durch das Einbauen in konkrete Alltagshandlungen und spielerische Aktivitäten

- durch Informationen zu Hilfsmitteln und deren Einsatz im konkreten Alltag

- durch Information hinsichtlich der Gestaltung eines anregenden Umfeldes

- durch Beobachtung der Kinder in ihrem natürlichen sozialen Umfeld

- durch Beobachtung der Interaktionen mit dem Kind

C. Begleitung im konkreten Umgang mit der besonderen Lebenssituation.

Dies geschieht durch

- Stärkung der Erziehungskompetenz durch Beratung zur Förderung und Erziehung des Kindes und eventueller Geschwisterkinder

- Reflexion, Unterstützung und Anleitung zur Alltagsgestaltung und -bewältigung, mit Blick auf die Bedürfnisse der gesamten Familie

- Begleitung des Trauerprozesses um das „gesunde“ Kind

- Begleitung beim Verarbeitungsprozess und Unterstützung bei der Annahme des Kindes. Bei Bedarf Vermittlung von psychologischen und psychotherapeutischen Hilfen.

- Begleitung beim Eintritt des Kindes in den Kinderhort, Kindergarten bzw. beim Übergang in die Schule

- Vermittlung eines Austausches mit anderen betroffenen Familien, eventuell Vermittlung zu Selbsthilfegruppen bzw. Interessengruppen

(Konkrete psychologische oder psychotherapeutische Arbeit wird nicht erbracht)

Personal

In Italien gibt es kein spezifisches Berufsbild für diese Leistung.

Die Fachkräfte verfügen über eine abgeschlossene mindestens dreijährige universitäre Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik, oder auch im sanitären, rehabilitativen und psychologischen Bereich.

Der Dienst gewährleistet berufsbegleitend die Teilnahme des Personals an spezifischen Fortbildungsveranstaltungen zur Familienbegleitung und der Frühförderung von Kindern mit Beeinträchtigungen im In-und Ausland.

Die heterogene Zusammensetzung des Teams aus MitarbeiterInnen mit unterschiedlichen Grundausbildungen wird als Stärke erachtet.

Das Personal hat folgende Aufgaben:

- Planung, Durchführung und Dokumentation der aufsuchenden Begleitung der Familien und der sozialen Frühförderung der Kinder mit Beeinträchtigungen

- Arbeit mit dem bestehenden Netz an Diensten (Besprechungen bei Sanitätsdiensten, mit Bildungseinrichtungen,…)

- Teilnahme an Teambesprechungen, Fallbesprechungen und Teilnahme an Supervisionen

- Sammeln und Vermitteln von Förder- und Spielmaterial und Fachliteratur

- Teilnahme an Weiterbildungsangeboten

Zur Leitung des Dienstes hat man Zugang mit abgeschlossener mindestens vierjähriger universitärer Ausbildung in den Bereichen Psychologie, Pädagogik, oder Erziehungswissenschaften. Der Leiter/die Leiterin hat folgende Aufgaben:

- landesweite einheitliche Ausrichtung und Koordination des Dienstes

- Personalentwicklung und Vermittlung der Fortbildungsinitiativen im Inn- und Ausland

- Planung von regelmäßigen Supervisionsangeboten

- Einberufung von regelmäßigen internen Teambesprechungen

- Dokumentation

- Präsentation des Dienstes nach außen

- Kontakte zu den verschiedenen Gesundheits- und Sozialdiensten bei den Landesstellen und den privaten Sozialorganisationen

- Vermittlung der Bedürfnisse der Familien mit Kindern mit Behinderungen

Grundprinzipien

Der Dienst baut auf folgende Grundannahmen auf:

- Freiwilligkeit und Regelmäßigkeit

- systemischer Ansatz, der die Förderung und Stützung der familiären Ressourcen beinhaltet

- Partnerschaftlichkeit und Empowerment

- Integrierte und vernetzte Arbeit der Dienste

- Ganzheitliche Sichtweise des Kindes

- Abbau gesellschaftlicher Barrieren zur gleichberechtigten Teilhabe

Träger und Organisation des Dienstes

A. Der Dienst wird als landesweiter Dienst nach einheitlichen Qualitätsstandards und mit einem einheitlichen Leistungskatalog eingerichtet.

B. Träger des multizonalen Dienstes ist ein Sozialdienst der BZG oder der Sozialbetrieb Bozen, der den Dienst koordiniert.

C. Der Dienst hat einen gut erreichbaren und zentral in Südtirol gelegenen Standort und weitere 3 Arbeitsstützpunkte, territorial aufgeteilt nach den Gesundheitsbezirken. Dies garantiert die territoriale Nähe zu den jeweiligen Sanitäts- und Sozialdiensten und vermindert die Anfahrtszeiten.

Der Dienst definiert für jeden der 4 Gesundheitsbezirke einen /eine Ansprechpartner/in. Das Fachteam besteht aus mindestens 5 und höchstens 8 Personaleinheiten.

D. Der Sitz des Fachteams wird vom Träger zur Verfügung gestellt. Der Standort verfügt nicht über ein kontinuierlich besetztes Sekretariat und bietet keinen Schalterdienst an.

E. Die anderen BZG/Sozialbetrieb Bozen oder die Sanitätsbezirke stellen Räumlichkeiten innerhalb ihrer Dienste zur Verfügung, um die Betreuung und Begleitung der Familien und Kinder mit Behinderungen peripher und in größter Nähe zum Wohnort der Interessierten zu gewährleisten.

F. Der landesweite Dienst bietet seine Leistungen vor Ort in den Familien an, regelmäßig, meist im 2 Wochen - Rhythmus. Eine Besuchseinheit dauert im Schnitt 90 Minuten, in Abstimmung mit den Bedürfnissen der Familie.

G. Dem Amt für Menschen mit Behinderung obliegt die allgemeine Planungs- und Ausrichtungsbefugnis. Für die Umsetzung setzt das Landesamt 24.3 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ein, die periodisch die Implementierung des Dienstes, die Ausrichtung und die Zusammenarbeit beobachtet und steuert.

H. Die Zusammenarbeit mit den Diensten, die Kinder mit Beeinträchtigungen in den ersten Lebensjahren begleiten, ist durch territoriale Abkommen geregelt.

 

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