Die Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse Mittelschule müssen bis zum 31. März von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in die erste Klasse Oberschule oder Berufs- bzw. Fachschule eingeschrieben werden. Die Einschreibungen werden direkt bei der Oberschule oder Berufs- bzw. Fachschule vorgenommen.
Das Recht auf Einschreibung in die 1. Klasse Oberschule oder Berufs- bzw. Fachschule steht allen Jugendlichen zu, die noch nicht die Schul- und Bildungspflicht erfüllt haben.
Die Einschreibung in die nächsten Klassen wird von Amts wegen vorgenommen. Die eventuell notwendige Wahl der Fachrichtung oder eines Lehrverhältnisses in der Berufs- bzw. Fachschule muss durch eine schriftliche Erklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten bis zum 31. März getroffen werden. Bei Abschluss eines Lehrvertrages erfolgt die Einschreibung an der Berufschule von Amts wegen.
Sollte ein Schulwechsel in Erwägung gezogen werden, muss bis zum 31. März ein entsprechender Antrag an die im Moment besuchte Schule gestellt werden. Bei Nichtversetzung kann der Schulwechsel innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse beantragt werden, andernfalls wird der Schüler/die Schülerin von Amts wegen wieder in die gleiche Klasse eingeschrieben.
Das Italienische Schulamt kann aus organisatorischen Gründen genannte Termine vorverlegen.
Falls nicht alle Gesuche angenommen werden können, wird eine Auswahl auf Grund von Kriterien getroffen, die der Schulrat bzw. Direktionsrat unter Berücksichtigung der im Einzelfall vorliegenden Richtlinien beschließt.
Bis zum 31. März sind auch die Gesuche für den Schultransport abzugeben. Die Schulen übermitteln die aufbereiteten Daten auf elektronischem Wege innerhalb 21. April jeden Jahres dem Amt für Personenverkehr.
Nach erfolgter Abschlussprüfung und spätestes bis zum 5. Juli übermittelt die Mittelschule alle vorgeschriebenen Dokumente der Schülerin und des Schülers an die jeweilige Zielschule.
Die Gesuche um Einschreibung sind bindend. In begründeten Fällen kann von der zuständigen Schulführungskraft der Antrag um Übertritt in eine andere Schule angenommen werden. Die entsprechenden begründeten Gesuche müssen jedenfalls bis 30. Juni eingereicht werden.