Der Hörfunksender strahlt die Zivilschutzmeldungen unentgeltlich aus.
Für die Ausstrahlung von Verkehrsmeldungen zahlt das Land dem Hörfunksender bei 100 Prozent Vertragserfüllung eine Jahresvergütung, die für das Jahr 2012 mit 1.150,00 Euro, zuzüglich Mehrwertssteuer, festgelegt wird. Diese Jahresvergütung wird jährlich aufgrund der Veränderung des nationalen Indexes der Verbraucherpreise für Haushalte von Arbeitern und Angestellten angeglichen, welche vom ISTAT für den Monat Oktober des laufenden Jahres in Bezug auf denselben Monat des Vorjahres festgestellt wird.
Diese Jahresvergütung wird proportional gekürzt:
- wenn die Vertragsleistungen des Hörfunksenders zu einem geringeren Prozentsatz erfüllt wurden,
- wenn die Ausstrahlung nicht das ganze Jahr über erfolgt ist.
Das Amt für Zivilschutz teilt dem Hörfunksender jedes Jahr im Jänner den Betrag für die im Vorjahr erbrachte Leistung mit. Der Hörfunksender stellt die Rechnung im Februar.
Der Hörfunksender kann die Rechnung für die einmaligen pauschalen Beträge laut Punkt 4.1 sofort nach Abschluss des Vertrages stellen.
Den Rechnungen müssen die von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Unterlagen beigelegt werden.