3.1 Öffnungszeiten
Sowohl bei der Annahme der Anfragen als auch bei der Erbringung der Leistungen muss Kontinuität gewährleistet sein.
Die täglichen Öffnungszeiten des Tagespflege-heimes müssen auch auf die individuellen Bedürfnisse der Gäste und ihrer Familien-angehörigen abgestimmt sein.
Das Tagespflegeheim muss mindestens fünf Tage in der Woche jeweils 6 Stunden geöffnet sein.
3.2 Dienstcharta
Jeder Dienst führt eine Dienstcharta. Sie hat das Ziel, alle Bürger und Bürgerinnen, insbesondere die Gäste der Tagespflege, auf transparente und verbindliche Weise über den Dienst zu informieren. Die Dienstcharta muss kurz und in leicht verständlicher Sprache Folgendes beschreiben: das Ziel, den Auftrag und die Eigenschaften des Dienstes, seine Funktionsweise (Öffnungszeiten, Zugangsbedingungen, garantierte Mindestleistungen, Tarife und Zahlungsweise). Die Dienstcharta muss ferner darüber informieren, wie sich die Gäste der Tagespflege bei den Verantwortlichen des Dienstes beschweren und Verbesserungsvorschläge einbringen können, und wie diese Vorschläge berücksichtigt werden. Die Dienstcharta wird regelmäßig aktualisiert. Der Dienst muss gewährleisten, dass die in der Dienstcharta angeführten Verpflichtungen eingehalten werden.
3.3 Organigramm des Dienstes
Der Dienst muss ein Organigramm erstellen, in welchem sämtliche Funktionen des Personals und eventueller ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klar erläutert werden. Das Organigramm führt zudem die Aufgaben und die Verantwortung des gesamten Personals an. Alle, die in irgendeiner Funktion für den Dienst tätig sind, müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Das Organigramm wird bei Bedarf aktualisiert.
3.4 Notfallplan
Für die Bewältigung von Notfällen sind auf die Bedürfnisse der Gäste und des Personals ab-gestimmte geeignete Maßnahmen vorzusehen.
3.5 Hygiene von Einrichtung und Geräten
Das Tagespflegeheim muss den Ablauf für die Reinigung der Räume und Geräte festlegen.
3.6 Statistische Daten
Der Dienst muss eine systematische Erhebung der Daten gewährleisten. Für die Erhebung sind die Formulare und Erhebungssysteme der Landesverwaltung zu verwenden.
3.7 Dokumentation der Qualität der Leistungen
Der Dienst überprüft und dokumentiert die Qualität der Leistungen, die den Gästen gegenüber erbracht werden, sowie die erzielten Ergebnisse.