(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, der Gemeinde Leifers einen außerordentlichen Beitrag im Höchstausmaß von 11 Millionen Euro für die Verwirklichung einer gemäß den geltenden Bestimmungen über den Sportstättenbau mit allen Zusatzeinrichtungen versehenen Sportanlage für die Sportdisziplin Fußball, auch professionell betrieben, zu gewähren.174)175)