Wird eine neue Tankstelle errichtet, auch wenn es sich dabei um die Verlegung einer bereits bestehenden Tankstelle handelt, müssen die in der folgenden Tabelle angeführten Mindestabstände von anderen Anlagen eingehalten werden.
Ubicazione impianto
Standort der Anlage
distanza in metri
Abstand in Meter
Descrizione
Beschreibung
centro abitato
Ortschaft
a) 400
effettiva percorrenza da altri punti vendita ubicati nel medesimo centro abitato (vedi allegato E)
effektiver Abstand von anderen Anlagen in derselben Ortschaft (siehe Anlage E)
b) 800
effettiva percorrenza da altri punti vendita ubicati fuori dal centro abitato (vedi allegato F)
effektiver Abstand von anderen Anlagen, die sich außerhalb der Ortschaft befinden (siehe Anlage F)
fuori centro abitato
Außerhalb der Ortschaft
c) 800
effettiva percorrenza sia da punti vendita ubicati nel centro abitato sia da punti vendita ubicati fuori dal centro abitato e da punti vendita situati sulla stessa strada statale o provinciale ubicati sul lato di marcia opposta (vedi allegati F e G)
effektiver Abstand von anderen Anlagen, die sich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ortschaft befinden, und von Anlagen, die sich längs der Staats- oder Landesstraße in der entgegengesetzten Fahrtrichtung befinden (siehe Anlagen F und G)
d) 1.800
effettiva percorrenza da punti vendita situati sulla stessa strada statale o provinciale e sul medesimo lato di marcia (vedi allegato G)
effektiver Abstand von Anlagen, die sich auf der gleichen Staats- oder Landesstraße und in derselben Fahrtrichtung befinden (siehe Anlage G)
Der Begriff „Ortschaft ist in Artikel 4 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. April 1992, Nr. 285, „Neue Straßenverkehrsordnung" und in Artikel 5 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 16. Dezember 1992, Nr. 495, definiert.
Die Abstände werden in Bezug auf die kürzeste Strecke zwischen den Einfahrten der beiden Anlagen gemessen, deren Gemeinsamkeit auch nur ein einziger Treibstoff ist.
Ist es unmöglich, einen anderen geeigneten Standort ausfindig zu machen und wird im jeweiligen Gebiet eine Anlage benötigt, also im Falle einer nachgewiesenen Notwendigkeit, kann der Landesrat für Handel Abweichungen von den Mindestabständen im Ausmaß von höchstens 10% gewähren.