Um eine ausführliche und angemessene Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen, sind bei allen Tankstellen, mit Ausnahme der betriebsinternen Anlagen, für die Öffentlichkeit von der Straße aus gut sichtbare zweisprachige Schilder mit folgenden Angaben anzubringen:
a) die täglichen Dienstzeiten und die nächstgelegene, zum Nachtdienst befähigte Tankstelle,
b) "Geöffnet", "Geschlossen" oder, falls die Tankstelle nur durch Selbstbedienungsvorrichtung mit Vorauszahlungsmöglichkeit (Pre-Payment) funktioniert, "Geöffnet – Self-Service" oder ähnlichem Wortlaut,
c) die effektiv angewandten Treibstoffpreise,
d) die beiden nächstgelegenen offenen Tankstellen, die entlang derselben Straße in der einen und in der anderen Fahrtrichtung erreichbar sind, sowie die nächstgelegene, zum Nachtdienst befähigte Tankstelle; dies bei Schließung der Tankstelle wegen Sonn- und Feiertagsdienst oder Urlaub.
Zweisprachig (deutsch – italienisch) abzufassen sind auch alle Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher, welche die von der Tankstelle angebotenen Dienste oder die Sicherheitsbestimmungen betreffen.