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Beschluss Nr. 2699 vom 28.06.1999
Benutzung eines Landesparkplatzes für das Privatfahrzeug der Landesräte(abgeändert mit Beschluß Nr. 4265 vom 4.10.1999)

Als notwendig erachtet, die Zuweisung eines Parkplatzes für das Privatfahrzeug der Mitglieder der Landesregierung vorzusehen;
 
nach Einsichtnahme in die eigene Sitzungsniederschrift vom 24.8.1998;
 
dies vorausgeschickt und festgestellt, faßt die Landesregierung nach Anhören des Berichterstatters mit Stimmeneinhelligkeit gemäß geltendem Recht folgenen
 

B e s c h l u ß :

 

1.     jedem Landesrat wird ein Autoabstellplatz für das eigene Privatfahrzeug kostenlos zur Verfügung gestellt.

2.     Es wird festgehalten, daß der vorliegende Beschluß keine Ausgabe mit sich bringt.

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