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In vigore al: 08/03/2016

a) LANDESGESETZ vom 20. Juni 2005, Nr. 41)
Änderung von Landesgesetzen in den Bereichen Landwirtschaft, Zivilschutz, öffentliche Gewässer und Umweltschutz und andere Bestimmungen

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1)

Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 19. Juli 2005, Nr. 29.

Art. 19 (Radwegestruktur)

(1) Auf der Brücke der ehemaligen Landesstraße über Eisenbahn und Etsch in den Gemeinden Burgstall und Lana dürfen eine Tourismusinformationsstelle und Strukturen mit Dienstleistungsangeboten für Radfahrer sowie, beschränkt auf mittlere Handelsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7, für den Handel mit Artikeln für den Radfahrerbedarf und Einrichtungen zur gastgewerblichen Verabreichung von Speisen und Getränken geschaffen werden. Die Einrichtungen werden von Privaten auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Landesverwaltung verwirklicht.