(1) Außer dem gemäß dem vorhergehenden Artikel übergebenen Material und außer den Akten von historischer Bedeutung, die der Provinz gehören, hat das historische Archiv der Provinz Bozen die Archive und die Dokumente in Verwahrung, welche örtliche Körperschaften dort zu hinterlegen oder Private abzutreten oder dort zu hinterlegen beabsichtigen, sofern die Provinz deren historische Bedeutung anerkennt.