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In vigore al: 08/03/2016

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 26. April 2007, Nr. 251)
Technische Vorschriften über die Prüfung von Gebäudetragwerken

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1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 27. Juni 2007, Nr. 26.

Art. 6 (Fristen)

(1) Die Gebäude, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, sind alle zehn Jahre ab Ausstellung der Bescheinigung über die statische Abnahme einer Beurteilung der statischen Eignung zu unterziehen.

(2) Ist diese Bescheinigung, bei Inkrafttreten dieser Verordnung, älter als zehn Jahre, so ist die Beurteilung der statischen Eignung innerhalb 2008 vorzunehmen.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.