Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 24. Juli 2001, Nr. 30.
Im Sinne des Art. 4 Absatz 1 des D.LH. vom 26. Oktober 2009, Nr. 48, ist dieses Dekret „mit Ausnahme der Artikel mit organisatorischen und buchhalterischen Inhalten aufgehoben“.
(1) Anlagen zum Vergabevertrag sind:
(2) Der Auftraggeber händigt dem Auftragnehmer mit Kostenanlastung eine Abschrift des Vertrages samt den beigefügten Unterlagen aus.35)
Art. 45 wurde ersetzt durch Art. 17 des D.LH. vom 25. Juli 2003, Nr. 29.