Kundgemacht im A.Bl. vom 4. August 1992, Nr. 32.
(1) Das Leitungsgremium ist aus folgenden Mitgliedern zusammengesetzt:
(2) Das Leitungsgremium tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, um Informationen über den Verlauf der Ausbildung auszutauschen; die Sitzungen werden vom Schulleiter einberufen.
(3) An den Sitzungen des Leitungsgremiums nehmen mit beratender Stimme jeweils die Lehrkräfte teil, für welche die Tagesordnungspunkte von Belang sind.
(4) Das Leitungsgremium hat:
(5) Die Entscheidungen des Leitungsgremiums werden mit Stimmenmehrheit der Mitglieder getroffen.