(1) Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die jeweils auf der Verpackung angegebenen Bestimmungen des Gesundheitsministeriums genauestens befolgt werden. Vor jedem Gebrauch soll das entsprechende Etikett aufmerksam gelesen werden.
(2) Pflanzenschutzmittel, die beim Gesundheitsministerium nicht registriert sind, dürfen nicht verwendet werden. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muß nachgeprüft werden, ob das Etikett den Vermerk aufweist, daß das Mittel beim Gesundheitsministerium registriert ist.
(3) Es ist verboten, Pflanzenschutzmittel bei nicht ermächtigten Verkäufern zu kaufen.
(4) Es ist verboten, Pflanzenschutzmittel in höheren Dosierungen zu verwenden, als auf dem Etikett der Packung angegeben ist.