(1) In den Schutzzonen werden nach vorheriger Ermächtigung durch das Landesamt für Viehzucht eine oder mehrere Belegstellen errichtet und anerkannt, um die Begattung reinrassiger Bienenköniginnen sicherzustellen. Dazu muss der repräsentativste Imkerbund Südtirols beim Landesamt für Viehzucht einen entsprechenden Antrag stellen.
(2) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: