In vigore al

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In vigore al: 08/03/2016

Beschluss Nr. 2326 vom 09.07.2007
Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache und den Grund- und Mittelschulen in deutscher und ladinischer Sprache

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1. Bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes, welches die Umsetzung der Schulreform definitiv regelt, arbeiten die autonomen Grund- und Mittelschulen in deutscher und ladinischer Sprache und das Institut für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache auf der Grundlage dieses Beschlusses zusammen.

2. Der Unterricht an den Schulen des Institutes für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache ist in jeder Hinsicht den Angeboten im Wahlbereich der deutschen und ladinischen Grund- und Mittelschulen gleichgestellt. Die Zusammenarbeit mit dem Institut für Musikerziehung wird im Schulprogramm der öffentlichen Schulen festgeschrieben.

3. Die Gleichstellung des Unterrichts der Musikschulen des Institutes für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache mit den Angeboten im Wahlbereich der deutschen und ladinischen Grund- und Mittelschulen ist als ein Beitrag im Sinne der Dekrete des Landeshauptmanns vom 26. April 2007 und vom 11. Mai 2007 zur Schulreform, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entgegenzukommen und das Bildungsangebot der Schule zu vertiefen, zu verstehen.

4. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Unterricht der Musikschule teilzunehmen, wenn er gewählt ist.

5. Der Unterricht kann in den Räumen der öffentlichen Schule oder der Musikschule erteilt werden.

6. Der Besuch des den Angeboten des Wahlbereichs der deutschen und ladinischen Grund- und Mittelschulen gleichgestellten Unterrichts der Musikschule ist nicht unentgeltlich. Die vom Verwaltungsrat des Institutes festegesetzten Schülerbeiträge sind an das Institut für Musikerziehung zu leisten; über die Höhe der Schülerbeiträge sind die Eltern bei der Einschreibung zu informieren. Bedürftige Schülerinnen und Schüler können von den Schülerbeiträgen befreit werden.

7. Die Einschreibungen, die Organisation des Unterrichts, die Dokumentation und die Bewertung der Lernentwicklung werden in einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Autonomen Schule und dem Institut für Musikerziehung festgelegt.

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