In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 08/03/2016

Beschluss Nr. 2273 vom 02.07.2007
Richtlinien zur Errichtung des Büros für die Beziehungen zum Personal und zu den Gewerkschaften

Anlage

 
Zum Zwecke einer wirkungsvollen Beziehung zum Personal wird das im Betreff genannte Büro errichtet, welches die Beziehungen zu den Gewerkschaften aufrechterhält und die Beziehungen zwischen dem Santitätsbetrieb und den Sozialpartnern pflegt.
 

Zugewiesene Aufgaben:

- das Büro kümmert sich um die Beziehungen mit den Gewerkschaften der verschiedenen Bereiche

- es sorgt für die Planung der Treffen mit den Gewerkschaften

- Teilnahme an den Vertragsverhandlungen auf Landesebenen und Betriebsebene

- Vorbereitung der Akte für die Zusatzkollektivverträge auf betrieblicher Ebene

- Mitarbeit bei gewerkschaftlichen Abkommen auf Bezirksebene in Bereichen, welche vom Betriebsabkommen an die Bezirke delegiert sind

- Das Büro erarbeitet Richtlinien für eine homogene Anwendung der Kollektivverträge in allen Gesundheitsbezirken

- Das Büro sorgt für die Aufrechterhaltung der unerlässlichen Dienste im Streikfalle.

 
Für die Ausübung der dem Büro für die Beziehungen zum Personal und zu den Gewerkschaften zugewiesenen Aufgaben verfügt es über einen geeigneten Raum mit zweckmäßiger Eirnichtung und Ausstattung
 

Der Stellenplan des Büros wird mit Maßnahme des Generaldirektors festgelegt.