(1) Beim Labor für physikalische Chemie der Landesagentur für Umwelt ist eine Koordinierungsstelle als Anlaufstelle für die Anträge betreffend Kommunikationsinfrastrukturen eingerichtet.
(2) Die Koordinierungsstelle führt den Kataster der Emissionsquellen elektromagnetischer Felder, sorgt für die regelmäßige Aktualisierung der Daten und holt die Gutachten und Ermächtigungen der jeweils zuständigen Landesabteilungen ein.