In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 08/03/2016

n) Dekret des Landeshauptmanns vom 10. September 2013, Nr. 251)
Neuausrichtung des Lehrgangs der höheren Berufsbildung „Diplomierte Fachkraft für das Hotel- und Tourismusmanagement“

1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 17. September 2013, Nr. 38.

Art. 1

(1) Der Lehrgang zur Ausbildung von diplomierten Fachkräften für das Hotel- und Tourismusmanagement an der Hotelfachschule in Meran ist ein Studiengang der höheren Berufsbildung Südtirols im Sinne des Artikels 2bis des Landesgesetzes vom 12. November 1992, Nr. 40.

Art. 2

(1) Das Berufsbild, die gemeinsamen Kompetenzen für alle Berufsbilder und die auf das gegenständliche Berufsbild bezogenen Kompetenzen laut Anlage, die den gesamtstaatlichen Mindeststandards für die höheren Fachschulen (ITS) entsprechen, sind genehmigt.

Art. 3

(1) Die Bestimmungen über die Organisation, die Studienplanung, die Bewertung und die Abschlussprüfung laut Anlage, welche wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, sind genehmigt.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.

 

A) Berufsbild „Diplomierte Fachkraft für Hotel- und Tourismusmanagement“

Die diplomierten Fachkräfte übernehmen komplexe Aufgaben in der Führung von Hotelbetrieben oder Dienstleistungsunternehmen im Tourismusbereich. Neben ausgeprägtem Fachwissen rund um das Hotelmanagement verfügen sie über vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse in Finanzmanagement, in strategischem Management und Organisation. Sie analysieren den Markt, erkennen Trends und entwickeln Konzepte, um ihr Hotel möglichst gut zu positionieren.

Entsprechend den Besonderheiten und Vorzügen der Region entwickeln sie Konzepte und Strategien, um die Region, auch für ganz bestimmte Zielgruppen, zu einer attraktiven Destination zu machen. Sie erstellen Marketingkonzepte und Angebote für Reisebüros, Tourismusverbände, Gemeinden, Bezirke, arbeiten mit Kongress-, Event- Freizeit- und Kulturmanagern zusammen.

Sie führen Verhandlungen in mehreren Sprachen mit in- und ausländischen Partnern. Ihre eigenen Mitarbeiter/innen führen und fördern sie nach den Grundsätzen des modernen Personalmanagements.

 

B) Bildungsprofil der Studierenden am Ende der Höheren Fachschulen

 

Am Ende des Studiengangs

 

  1. betrachten die Studierenden den Kontext, in dem sie arbeiten, als System und sind sich der Probleme bewusst, die auf sie im Berufsleben zukommen. Sie sind in der Lage, innovative Lösungen aufzuzeigen.
  2. haben sie eine solide Grundlage an wissenschaftlichen, technologischen, organisatorischen, kommunikativen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen, die sie in die Lage versetzen, dem Bedarf an Innovation und Technologietransfer in immer komplexer werdenden Situationen gerecht zu werden,
  3. haben sie sprachliche Kompetenzen, besonders was die Beherrschung der Muttersprache, der Zweitsprache und der englischen Sprache betrifft, die erforderlich sind, um in den verschiedenen beruflichen Bereichen und Kontexten mit Anderen zu interagieren,
  4. beherrschen die Fachsprachen in den betreffenden Bereichen, sind verlässlich und verantwortungsbewusst bei der Erbringung der beruflichen Leistung, sowie in Bezug auf die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz,
  5. sind sie in der Lage, wirksam in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten, bei denen Wirtschaftstreibende, Techniker/innen, Forscher/innen, Experten/Expertinnen und Manager/innen vertreten sind. In diesen Gruppen nehmen sie die Funktion der Dokumentation, Informationsbeschaffung, Erarbeitung von Konzepten, Verarbeitung der Informationen und deren Verwertung und Anwendung für spezifische berufliche Bereiche wahr,
  6. sind sie in der Lage, wirksam mit den verschiedenen Handlungsfiguren und Akteuren, die in der Wertschöpfungskette des entsprechenden Wirtschaftssektors tätig sind, zu interagieren, auch auf internationaler Ebene,
  7. haben sie die Kompetenzen, innovative Beiträge zu liefern, um die Wettbewerbsvorteile der Region in einer „glokalen“ Dimension zu nutzen.

 

Allgemeine Grundkompetenzen

 

Lernbereich Sprachen, Kommunikation und Beziehung

 

  1. beherrschen der Sprachen und der Informations- und Kommunikationstechnologien, um im beruflichen und privaten Umfeld interagieren zu können,
  2. beherrschen der englischen Sprache, besonders der Fachsprache, um wirksam in beruflichen Kontexten kommunizieren zu können,
  3. vereinbaren, aushandeln und entfalten von Gruppenaktivitäten um Probleme anzugehen, Lösungen vorzuschlagen, Ergebnisse zu erzielen, ordnen und bewerten zu können,
  4. technische und normative Dokumentationen zusammenstellen, die in telematischen Netzen verfügbar und bearbeitbar sind,
  5. Kommunikationsprozesse und berufliche Beziehungen innerhalb der Organisation und nach außen sowohl in der Muttersprache als auch in Fremdsprachen pflegen,
  6. die Bedeutung der Informationsflüsse für die wirksame Erbringung von Dienstleistungen bewerten und abschätzen und eventuell Alternativen für die Verbesserung der Qualität der Informationsflüsse vorschlagen.

 

Lernbereich Wissenschaft und Technologie

 

  1. mathematische und statistische Modelle und Instrumente für die Beschreibung und Simulierung von Phänomenen, Tendenzen und Szenarien anwenden und für die Anwendung und Entwicklung geeigneter Technologien,
  2. anwenden von Methoden und Instrumenten der experimentellen Forschung für die Anwendung der Technologien im betreffenden Bereich.

Lernbereich Recht und Wirtschaft

 

  1. die Rechtsquellen ausfindig machen und die Bestimmungen anwenden, welche das Funktionieren eines Unternehmens regeln und seine Außenbeziehungen im gesamtstaatlichen, europäischen und weltweiten Kontext,
  2. die grundlegenden Faktoren eines Unternehmens kennen und seinen Stellenwert im lokalen Wirtschaftskontext,
  3. Strategien und Verhandlungstechniken anwenden, um das Image und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern.

 

Lernbereich Organisation und Führung

 

  1. Modelle der Organisationsentwicklung kennen und anwenden, welche die Innovation bei Betrieben fördern,
  2. erkennen, bewerten und lösen von Konfliktsituationen und Problemen fachlich-technischer Natur, Problemen auf Beziehungsebene oder organisatorische Probleme,
  3. kennen, analysieren, anwenden von Modellen des Managements von Arbeitsabläufen und der Erbringung von Dienstleistungen,
  4. Beziehungen und Kooperationen innerhalb der Organisationseinheit pflegen und ihre Wirksamkeit überprüfen,
  5. Beziehungen und Kooperationen mit außerbetrieblichen Partnern pflegen,
  6. mit einem gewissen Grad an Selbständigkeit und Verantwortung das Arbeitsambiente organisieren, die Mitarbeiter/innen so führen und die technischen Ressourcen so einsetzen, dass die erwarteten Ergebnisse erzielt werden,
  7. die Arbeitsabläufe analysieren, überwachen und kontrollieren mit dem Ziel, Lösungen zu finden und Alternativen aufzuzeigen, um die Wirksamkeit und die Leistungen der eingesetzten technologischen und humanen Ressourcen zu verbessern.

 

C) Module und Kompetenzen, die das Berufsbild „Diplomierte Fachkraft für Hotel- und Tourismusmanagement“ betreffen

 

Tourismus – Einführung

 

Die Studierenden:

  1. erkennen die Bedeutung und die Entwicklung des Tourismus aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen,
  2. begreifen das System Fremdenverkehr als offenes und komplexes System mit seinen Wechselwirkungen zur Umwelt,
  3. kennen die Entwicklungsgeschichte des Tourismus und die wichtigsten Veränderungen im Freizeit- und Konsumverhalten,
  4. erkennen verschiedene Tourismustypologien und deren Auswirkungen auf das Nachfrage-verhalten.

 

Neue Trends im Tourismus

 

Die Studierenden:

  1. kennen anhand von konkreten Beispielen die Mechanismen des Innovations- und Qualitätsmanagements und sind in der Lage, Trends im Tourismus zu erkennen, zu beurteilen und kritisch zu hinterfragen.

 

Destinationsmanagement

 

Die Studierenden:

  1. kennen erfolgsorientierte Strategien, Instrumente und Maßnahmen, wie Destinationen geführt und vermarktet werden.

 

Hotellerie

 

Die Studierenden:

  1. sind in der Lage, sich mit der strategischen Ausrichtung und konzeptionellen Gestaltung eines Hotels oder eines gastronomischen Betriebes auseinander zu setzen.

 

Betriebswirtschaftslehre – Grundlagen

 

Die Studierenden kennen und verstehen die grundlegenden Methoden, Instrumente und Techniken der Betriebswirtschaftslehre und sind in der Lage, diese anhand konkreter Fälle anzuwenden und zu beurteilen.

 

a) Marketing

 

Die Studierenden:

  1. können den relevanten Markt anhand von Kriterien sinnvoll segmentieren und die Ausgangslage für ein Marketingkonzept analysieren,
  2. kennen verschiedene Modelle und Methoden der Marktforschung,
  3. sind fähig, ein Marketingkonzept zu erstellen,
  4. kennen tourismusrelevante Marketingtrends wie Eventmanagement usw.

 

b) Finanz- und Kostenmanagement

 

Die Studierenden:

  1. kennen die Grundlagen des Rechnungswesens,
  2. sind fähig eine einfache Finanzbuchhaltung zu führen,
  3. sind fähig, das Instrument Finanz- und Kostenmanagement in einer Führungsfunktion einzusetzen,
  4. können einen Businessplan selbständig ausarbeiten.

 

c) Unternehmensführung

 

Die Studierenden:

  1. können einen Überblick geben über die gängigen und meist diskutierten Führungskonzepte,
  2. wissen, welches die entscheidenden Erfolgsfaktoren moderner Unternehmensführung sind,
  3. reflektieren ihre eigene Führungskompetenz und ihr Entwicklungspotential,
  4. erkennen die Potentiale der Mitarbeiter/innen,
  5. können mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Zielvereinbarungsgespräche und Fördergespräche führen,
  6. beherrschen Ziele, Inhalte und Instrumente der strategischen Unternehmensführung.

 

Volkswirtschaftslehre

 

Die Studierenden

  1. verstehen die wichtigsten volkswirtschaftlichen Zusammenhänge und können deren Bedeutung für den Tourismus würdigen.

 

Rechtslehre

 

Die Studierenden:

  1. kennen die Besonderheiten des Vertragsabschlusses und der allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Tourismusbranche,
  2. beherrschen die Grundbegriffe des internationalen Wirtschaftsrechts, die Unterschiede zum nationalen, die internationale Wirtschaft bestimmenden Recht.

 

Informationstechnologie

 

Die Studierenden:

  1. können Zahlenmaterial statistisch korrekt auswerten sowie mit entsprechenden Grafiken und Tabellen dokumentieren,
  2. können die Präsentationssoftware für Bildschirm- oder Folienpäsentationen für Marketingzwecke und Öffentlichkeitsarbeit in ihren Tätigkeitsbereich anwenden,
  3. sind in der Lage, sämtliche EDV- unterstützten Managementinstrumente umzusetzen und richtig zu interpretieren,
  4. beherrschen das Housekeeping Management,
  5. kennen die Grundlagen von eBusiness und eCommerce inklusive wichtiger Sicherheitsaspekte.

 

Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz - Modulübergreifend

 

Die Studierenden:

  1. erkennen ihre Stärken und Schwächen dank Selbstreflexion und Feedback seitens der Dozenten/Dozentinnen und Tutoren/Tutorinnen,
  2. verbessern ihre Fähigkeit, sich in verschiedenen Situationen kompetent zu verhalten,
  3. verstehen, dass Kommunikation mit Menschen die Ausgangslage für jegliches Handeln darstellt. Sie steuert maßgeblich Aufbau und Pflege einer Unternehmenskultur und einer Beziehung,
  4. können kommunikative Formen geschriebener, gesprochener und nonverbaler Art verstehen, analysieren, beurteilen und umsetzen,
  5. sind fähig, unterschiedliche Kommunikationsformen zu planen sowie sachgerecht und zielgerichtet gegenüber Kunden und Medien anzuwenden,
  6. sind bereit, sich innerhalb ihrer Arbeit und Freizeit vermehrt mit Medien und Literatur auseinanderzusetzen und dabei ihre interkulturellen Kompetenzen einzusetzen und kontinuierlich zu vergrößern,
  7. verstehen, welche Kriterien entscheidend sind, damit ihre Briefe, Emails, Texte gelesen werden und kennen den Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit,
  8. sind in der Lage, eine Rede oder Präsentation vor Publikum zu halten,
  9. verstehen, wie wichtig die Bedeutung von interkultureller Kommunikation ist für ihr Berufs- und Privatleben. In Zeiten ökonomischer Globalisierung sind sie in der Lage, den Austausch und Wettbewerb von Ideen zu erfassen und einzuordnen,
  10. beherrschen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens.

 

 

Studiengang „Diplomierte Fachkraft für Hotel- und Tourismusmanagement“: Dauer, Studienplan, Organisation, Bewertung und Abschlussprüfung

 

1. Dauer des Studiengangs und Studienplan

 

Der Studiengang gliedert sich in zwei Studienjahre mit jeweils mindestens 800 und höchstens 900 Stunden.

Für jede Auflage des Studiengangs wird auf der Grundlage des im Folgenden fest gelegten Bildungsprofils der diplomierten Fachkraft für Hotel- und Tourismusmanagement ein Studienplan festgelegt, der Grundlage für die didaktische Planung ist.

Dieser Plan wird vom Koordinator/von der Koordinatorin des Studiengangs vorgelegt, vom wissenschaftlich-technischen Komitee gebilligt und an den zuständigen Bereich des Landes weitergeleitet.

 

Der Studienplan enthält folgende Elemente:

  1. eine Übersicht über die vorgesehenen Module und die jeweiligen Dozenten,
  2. eine Beschreibung der Module mit Angabe der Ziele, der Inhalte, der Dauer,
  3. eventuelle Voraussetzungen, die erforderlich sind, um die Module erfolgreich zu erarbeiten,
  4. die Art der Bewertung,
  5. Praktika und unterrichtsergänzende Tätigkeiten (Studienfahrten, Besuche von Betrieben, Kongressen usw.).

 

2. Das wissenschaftlich-technische Komitee

 

Vor Beginn der Unterrichtstätigkeit muss ein wissenschaftlich-technisches Komitee gebildet werden, bestehend aus:

  1. dem Direktor/der Direktorin der Schule als Vorsitzendem/Vorsitzender,
  2. dem Koordinator/der Koordinatorin des Studiengangs,
  3. einem Tutor/einer Tutorin,
  4. einem Dozenten/einer Dozentin,
  5. einem Vertreter/einer Vertreterin aus der Wirtschaft.

 

Das Komitee hat folgende Aufgaben:

  1. es genehmigt den Studienplan, der vom Koordinator/von der Koordinatorin vorgelegt wird,
  2. es überprüft und bewertet periodisch die Ausbildungstätigkeit, auch in Bezug auf die Aufträge an die einzelnen Dozenten/Dozentinnen,
  3. es genehmigt die Liste der Dozenten/Dozentinnen, die auf Vorschlag des Koordinators/der Koordinatorin und auf Grund ihrer Curricula zu beauftragen sind und leitet sie an den zuständigen Bereich der Landesverwaltung weiter,
  4. es genehmigt die Themenvorschläge der Studierenden für die Diplomarbeit,
  5. es bescheinigt jenen Studierenden die erworbenen Kompetenzen, welche den Besuch des Studiengangs vorzeitig abbrechen.

Über die Sitzungen des Komitees ist ein Protokoll zu führen.

 

3. Die Koordinierungsfunktion

 

Diese wird von dem Koordinator/der Koordinatorin des Studiengangs wahrgenommen und gestaltet sich in der Art und Weise, wie es vom Direktor/von der Direktorin festgelegt wird. Im Allgemeinen ist der Koordinator/die Koordinatorin verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung, für die Erstellung der Studienplanung, für das Monitoring und die Dokumentation.

 

4. Tutorship

 

Der Direktor/die Direktorin des Studiengangs beauftragt einen oder mehrere Tutoren/Tutorinnen, welche die Aufgabe haben, die Studierenden zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen, sowie die Praktika der Studierenden zu koordinieren. Die betrieblichen Tutoren/Tutorinnen werden von den Verantwortlichen der Betriebe namhaft gemacht, welche Studierende aufnehmen. Sie wirken bei der Bewertung des Praktikums mit, und unterstützen die Praktikanten bei der Erstellung eventueller Projektarbeiten.

 

5. Dozenten/Dozentinnen

 

Ein wesentliches Merkmal der höheren Berufsbildung ist, dass die Studiengänge einen engen Bezug zu den Erfordernissen des Arbeitsmarktes haben, wobei sie auch die sich abzeichnenden Änderungen und Innovationsschübe berücksichtigen. Ein weiters Merkmal ist, dass die Studiengänge der höheren Berufsbildung eine gediegene Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und der Forschung pflegen.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Zusammensetzung des Lehrkörpers so ist, dass:

  1. die Dozenten/Dozentinnen in einem möglichst ausgewogenen (optimalen) Verhältnis aus dem Bildungssystem, aus der Wirtschaft und aus der Forschung kommen,
  2. technische und berufliche Ressourcen von hoher Qualität eingesetzt werden, die direkt aus der Wirtschaft und aus der Forschung kommen.

 

Das bedeutet, dass nicht weniger als 40% der Lehrtätigkeit von externen Dozenten/Dozentinnen bewältigt werden, die Führungskräfte und Experten/Expertinnen mit mehrjähriger beruflicher Erfahrung im entsprechenden Wirtschaftssektor sind, sowie von Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen.

 

6. Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung

 

Im terziären Bildungsbereich ist vor allem in Südtirol eine mehrsprachige Ausbildung und die Förderung der interkulturellen Kompetenzen notwendig. Diesem Erfordernis ist bei der Berufung der Dozenten/Dozentinnen und bei der Auswahl der Studierenden Rechnung zu tragen.

 

7. Besuch der Lehrveranstaltungen

 

Die Studierenden sind verpflichtet, die Module auf Grund des vereinbarten persönlichen Studienplans zu besuchen. Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung ist der Besuch von mindestens 85% der Lehrveranstaltungen in jedem Modul gemäß persönlichem Studienplan. In Ausnahmefällen und bei entsprechender Dokumentation von triftigen Gründen kann ein Studierender/eine Studierende auch bei Nichterreichen der 85% zur Diplomprüfung zugelassen werden.

 

8. Dokumentation

 

Für die Lehrtätigkeit sind folgende Instrumente für die Dokumentation vorgesehen:

  1. Studiengangsregister, das die Namen der Studierenden enthält, die behandelten Gegenstände, die Präsenzunterschriften der Dozenten und der Studierenden, eventuelle Anmerkungen der Dozenten, des Koordinators und der Tutoren,
  2. Bewertungsregister, das die Protokolle über die Ergebnisse der verschiedenen Bewertungen gemäß Punkt 9 enthält,
  3. Studiengangsdossier, das Folgendes festhält: die Ergebnisse der Eingangsbewertung , allfällige Entscheidungen des wissenschaftlich-technischen Komitees, der Dozenten, Tutoren über Bildungsguthaben, Unterstützungsmaßnahmen, Aufholkurse usw.

 

Für die Studierenden sind folgende Dokumente vorgesehen:

  1. ein persönliches Studienbuch, das die Module gemäß vereinbartem Studienplan enthält, die diesbezüglichen Bildungsguthaben, die Gesamtzahl der Stunden des Unterrichtsbesuchs pro Modul, die Endbewertungen. Sie werden vom Studierenden/der Studierenden und vom/von der Verantwortlichen für das Modul gegengezeichnet.
  2. Ein Dossier, das die Lernerfahrungen der Studierenden im Laufe des Studiengangs dokumentiert. Es wird von den Studierenden selbst verfasst, allenfalls mit Unterstützung durch Dozenten und Tutoren. Das wissenschaftlich-technische Komitee legt fest, in welcher Sprache das Dossier zu verfassen ist.

 

9. Bewertung

 

Die Bewertung erfolgt im Studiengang in verschiedenen Phasen: Am Anfang, am Ende eines jeden Moduls, als Zwischenbewertung, am Ende des Studiengangs.

 

Die Eingangsbewertung der Studierenden

 

Der Zugang zur Ausbildung erfolgt auf Grund einer Bewertung der Studienbewerber/innen in einem entsprechenden Aufnahmegespräch, nach eventuell vorausgegangenen schriftlichen, mündlichen oder grafischen Prüfungen, mit Anerkennung von Bildungsguthaben und der Auflage, eventuelle Defizite aufzuholen. Daraus ergibt sich die Festlegung der persönlichen Studienpläne. Dabei werden auch evtl. erforderliche Ergänzungsprüfungen festgelegt.

 

Bewertung der einzelnen Module

 

Die Bewertung der einzelnen Module bezieht sich auf die Kompetenzen, deren Erwerb das Ziel der Module ist. Die Entwicklung einer oder mehrerer Kompetenzen impliziert den gesicherten Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten und der Fähigkeit, diese in beruflichen Handlungen im betreffenden Beruf umzusetzen.

Das heißt, dass man zur Bewertung vielfältige Informationen und Leistungsfeststellungen heranziehen muss: die systematische Beobachtung, die Selbstevaluation, Leistungsfeststellungen in Form praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfungen, Projektarbeiten, Praktika usw.

Federführend bei der Bewertung der einzelnen Module ist jeweils der/die hauptverantwortliche Dozent/in, der/die vom wissenschaftlich-technischen Komitee dazu bestimmt wurde.

Bei der Bewertung der Praktika ist der/die betriebliche Tutor/in zuständig, dessen/deren Bewertung wird vom/von der Tutor/in der Schule – gegebenfalls. mit Rückfrage an den betrieblichen Tutor/an die betriebliche Tutorin – in Bewertungspunkte umgerechnet. Die abschließende Bewertung eines Moduls wird in Hundertsteln ausgedrückt. Die Bewertungskriterien werden den Studierenden am Beginn des Studienjahres vom/von der jeweiligen Modulverantwortlichen mitgeteilt.

 

Zwischenbewertung

 

Das wissenschaftlich-technische Komitee nimmt am Ende des ersten Studienjahres eine umfassende Bewertung des Lernerfolgs aller Studierenden vor. Dabei wird die Dokumentation über die Bewertung der einzelnen bis dahin abgeschlossenen Module berücksichtigt. Fallweise können von den Studierenden zusätzliche Maßnahmen zum Aufholen von Defiziten und Nachholprüfungen verlangt werden.

 

Schlussbewertung und Zulassung zur Diplomprüfung

 

Am Ende des Studienganges nimmt das wissenschaftlich-technische Komitee eine umfassende Bewertung der Lernergebnisse der einzelnen Studierenden vor. Dabei wird die Dokumentation über die Bewertung der einzelnen Module berücksichtigt, einschließlich der Praktika und des persönlichen Dossiers. Allgemein wird die Entwicklung der Studierenden, ihre persönliche und berufliche Reife bewertet. Diese Schlussbewertung entscheidet über die Zulassung der Studierenden zur Diplomprüfung.

 

10. Abschlussprüfung/Diplomprüfung

 

Die Diplomprüfung wird nach folgenden Richtlinien durchgeführt:

Im zweiten Studienjahr hat jeder/jede Studierende eine Diplomarbeit zu verfassen, welche seine/ihre erworbenen Kompetenzen in zentralen Aspekten der beruflichen Anforderungen einer Fachkraft für das Hotel- und Tourismusmanagement unter Beweis stellt. Es kann sich um eine Fallstudie handeln oder um ein Konzept für innovative und qualitätssteigernde Maßnahmen in einem Betrieb, einem Dienstleistungsunternehmen und ähnlichem.

Die Wahl des Themas für die Diplomarbeit erfolgt in Absprache mit einem Dozenten/einer Dozentin, der/die sich verpflichtet, die Arbeit in Absprache mit dem/der Koordinator/in zu betreuen. Das Thema wird vom wissenschaftlich-technischen Komitee genehmigt.

Die Prüfungskommission wird vom zuständigen Landesrat/von der zuständigen Landesrätin ernannt und setzt sich wie folgt zusammen:

  1. aus dem Direktor/der Direktorin der Schule als Vorsitzendem/als Vorsitzende,
  2. aus dem Koordinator/der Koordinatorin des Studiengangs,
  3. aus dem Dozenten/der Dozentin, der/die die Diplomarbeit betreut hat,
  4. aus zwei weiteren, schulinternen Dozenten/Dozentinnen,
  5. aus einem Vertreter/einer Vertreterin der Tourismuswirtschaft.

 

Die Diplomprüfung besteht aus:

  1. einer schriftlichen Prüfung aus dem Fach Betriebswirtschaftslehre,
  2. einem Fachgespräch, das ausgehend von der Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit alle wichtigen berufsrelevanten Kompetenzen zum Gegenstand hat. Das Fachgespräch wird zum Teil auch in der Zweitsprache und in einer Fremdsprache geführt. Das wissenschaftilch-technische Komitee legt fest, in welcher Sprache die Diplomarbeit abzufassen ist.

 

Auf Grund der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit, der Diplomarbeit und des Fachgesprächs erteilt die Kommission die Endnote in Hundertsteln.

Wer mindestens 60/100 erreicht hat, erhält das Diplom. Die Kriterien für die Vergabe der Punkte und die Gewichtung der beiden Prüfungsteile legt die Prüfungskommission bei einer vorbereitenden Sitzung fest.

Die Schule stellt außer dem Diplom auch den Diplomzusatz nach europäischem Modell aus.

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