In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 08/03/2016

Beschluss Nr. 123 vom 19.01.2004
Genehmigung der Kriterien für die Akkreditierung der Strukturen für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin gemäß Artikel 16 des Landesgesetzes vom 15. November 2002, Nr. 14

Anlage

Kriterien für die Akkreditierung von Ausbildungsstätten für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin

Kriterien für die Akkreditierung von Ärzten in Allgemeinmedizin und Kinderärzten freier Wahl als Tutoren für die Ärzte in Ausbildung.
 
Die Ausbildungsverantwortlichen, in deren Bereich die Ärzte in Ausbildung ihre Ausbildung absolvieren, haben die Ärzte in Ausbildung mit dem Ziel der selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs des Arztes in Allgemeinmedizin auszubilden, die Ausbildung zeitlich und inhaltlich gemäß der geltenden Ausbildungsordnung zu gestalten und die Bewertungsmodalitäten gemäß dem geltenden Ausbildungsreglement zu erfüllen.
 
Überwiegende Tätigkeit als Arzt in Allgemeinmedizin.
 
Mindestens 10 Jahre Vertragsgebundenheit mit dem gesamtstaatlichen oder Landesgesundheitsdienst, für die Kinderärzte freier Wahl mindestens 6 Jahre Vertragsgebundenheit mit dem gesamtstaatlichen oder Landesgesundheitsdienst.
 
Mindestens die Hälfte der zugelassenen Höchstzahl an Patienten.
 
Ansuchen an das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals gemäß Formular.
 
Nulla osta der Ärztekammer der Provinz Bozen.
 
Räumliche Voraussetzungen für selbständiges Arbeiten des Arztes in Ausbildung, wobei sich die öffentliche Hand vorbehält, die Räumlichkeiten auf ihre Eignung zu überprüfen.
 
Für die Ärzte in Allgemeinmedizin ärztliche Grundausstattung gemäß Kollektivvertrag und die vom zugehörigen Sanitätsbetrieb vorgesehenen Voraussetzungen um Extraleistungen durchführen zu können;
für die Kinderärzte freier Wahl ärztliche Grundausstattung gemäß Kollektivvertrag; im Fall der Durchführung von Extraleistungen die vom zugehörigen Sanitätsbetrieb vorgesehenen Voraussetzungen, um dieselben durchführen zu können.
 
PC zur Verwaltung von Patientendaten, zum Verschreiben von Medikamenten und für diagnostische Untersuchungen.
 
Möglichkeit der Konsultation von Fachliteratur eventuell auch im Internet.
 
Im Ansuchen können auch andere Voraussetzungen als Indikatoren für besonderen beruflichen und didaktischen Einsatz angegeben werden.
 
Im Ansuchen können besondere technische und strukturelle Voraussetzungen für eine zusätzliche Bewertung angeben werden.
 
Der Tutor muss bereit sein, einen Kurs für Tutorentätigkeit zu besuchen, sowie sich mit den Verantwortlichen der Ausbildung in angemessenen Zeitabständen zu Aussprachen zu treffen.
 
Der Tutor muss die Bereitschaft erklären, täglich eine angemessene Zeit für Fallbesprechungen mit dem Arzt in Ausbildung zur Verfügung zu stellen.
 
Kriterien für die Akkreditierung von Krankenhausstrukturen für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin
 
Es muss sich um eine komplexe Struktur mit einem Primariat handeln, in der in der Regel mindestens zwei Fachärzte (Primar miteinbezogen) mit mindestens fünf Dienstjahren als Facharzt im entsprechenden Fach tätig sind.
 
Umfang, Art und Fallanzahl der Tätigkeiten der Struktur müssen so beschaffen sein, dass sie es erlauben, alle im Ausbildungsplan vorgesehenen Ausbildungsziele zu erreichen.
 
Ansuchen an das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals gemäß Formular.
 
Die Ausbildungsverantwortlichen, in deren Bereich die Ärzte in Ausbildung ihre Ausbildung absolvieren, haben die Ärzte in Ausbildung mit dem Ziel der selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs des Arztes in Allgemeinmedizin auszubilden, die Ausbildung zeitlich und inhaltlich gemäß der geltenden Ausbildungsordnung zu gestalten und die Bewertungsmodalitäten gemäß dem geltenden Ausbildungsreglement zu erfüllen.
 
Ein Tutor darf nicht mehr als zwei Ärzte in Ausbildung betreuen.
 
Der Verantwortliche der Struktur muss einen Tutor für die auszubildenden Ärzte nominieren. Dieser muss bereit sein, einen entsprechenden Kurs zu besuchen, sowie sich mit den Verantwortlichen der Ausbildung in angemessenen Zeitabständen zu Aussprachen zu treffen.
 
Der Wissenschaftliche Beirat entscheidet über die auf eigenem Formular eingereichten Ansuchen.